Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINES

Im vorliegenden Vertrag werden die allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen festgehalten, welche bei Nutzung der von Travila (im Nachfolgenden TRAVILA) mit Steuernummer x2652301x, und Geschäftssitz in 07002 Palma de Mallorca, Calle Socorro 16, 4 angebotenen Produkte und Dienstleistungen, gemäß dessen Tätigkeitsbereich, wirksam werden.

Jegliche Person, welche die angebotenen Dienstleistungen vertraglich nutzen möchte, bindet sich automatisch an die vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen. Die Unterzeichnung dieses Dokumentes bedeutet, dass der Kunde dieses vollständig gelesen und verstanden hat.

Im Falle einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, können andere als die genannten Bestimmungen und Bedingungen Anwendung finden.

In dem Fall, dass die Unterzeichner die Regelung irgendeiner Dienstleistung, die mit dem angebotenen Produkt oder Service in Verbindung steht, auslassen, so gelten bei Unterzeichnung des Vertrages die gültigen und in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen.

Die vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen heben jegliche anderweitige zu demselben Zweck getroffene Vereinbarung auf und ersetzen diese.

Falls eine der Klauseln dieses Vertrages für ungültig oder nicht anwendbar erklärt wurde, so gilt diese als ausgeschlossen, ohne Einfluss auf den übrigen Teil des Dokumentes. In diesem Fall werden beide Parteien versuchen eine gleichwertige Lösung zu finden, welche Gültigkeit hat und ausreichend deren Absicht entspricht.

Die nicht vor Ort gegebene und ausdrückliche Zustimmung zu den vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen hat die Gültigkeit einer handschriftlichen Unterzeichnung vor Ort und bestätigt und ratifiziert im Einzelnen sämtliche Bestimmungen, Rechte und Pflichten des vorliegenden Vertrages.

FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Die Zustimmung zu den vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen beinhaltet die Kenntnis und die Genehmigung, dass TRAVILA eine Bonitätsprüfung im Hinblick auf die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vornehmen darf, um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden zu beurteilen.

ABRECHNUNG

TRAVILA basiert seine Abrechnung der Leistungen ausschließlich auf den in den Geschäftsräumen hinterlegten gültigen Preistabellen und Tarifen. Diese stehen dem Kunden zur Einsicht zur Verfügung und können jederzeit von diesem angefordert werden.

Der Endpreis kann in dem Fall, dass die von den Eigentümern angegebenen Preise steigen oder sinken, variieren.

Sämtliche Zahlungen des Kunden an TRAVILA werden in Euro, in bar oder per Überweisung sowie ohne zusätzliche Kosten ausgeführt. TRAVILA übernimmt keine Bankgebühren, die durch Überweisungen aus dem Ausland entstehen. TRAVILA hat das Recht den gesamten vereinbarten Endpreis zu erhalten.

TRAVILA behält sich das Recht vor, Anzahlungen für bestimmte Leistungen zu fordern, stets mit entsprechender Begründung.

Bei einer Zahlungsverzögerung, ist Travila berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der entsprechenden Beträge, hat TRAVILA ein Zurückbehaltungsrecht einer Sache und/oder Dokuments zur Sicherung der Zahlung.

Falls dadurch Kosten für TRAVILA entstehen, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet für diese aufzukommen.

Auf den von TRAVILA berechneten Preis wird stets die zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

BEGINN UND ABSCHLUSS DER TÄTIGKEITEN

Im Hinblick auf den Antrag von touristischen Genehmigungen, beginnen die in Auftrag gegebenen Tätigkeiten von TRAVILA bei Erhalt des Kostenvoranschlages seitens des Kunden sowie dessen Unterzeichnung und Zahlung des vereinbarten Betrages. Bei Nicht-Erfüllung dieser Bedingung ist TRAVILA nicht verpflichtet seine Tätigkeit aufzunehmen.

Fristen bei an TRAVILA in Auftrag gegebene Tätigkeiten dienen zur Orientierung und sind nicht bindend, es sei denn es ist eine konkrete Frist ausdrücklich und schriftlich festgelegt worden. Die vorzeitige Erfüllung seitens TRAVILA ist gestattet.

TRAVILA übergibt dem Kunden das gewünschte Produkt, Unterlagen oder Service innerhalb der vereinbarten Frist und ohne Notwendigkeit der Konkretisierung oder Bestimmung eines bestimmten Protokolls hinsichtlich der Annahme und Konformität. Es wird verstanden, dass der Kunde mit Abnahme oder Nutzung der Leistung mit dem Produkt, Unterlagen oder dem Service einverstanden ist.

QUALITÄT

Die Fotos der Immobilien dienen der Information und Orientierung. Die Qualität kann im Nachhinein höher oder niedriger sein, aber stets durchschnittlich gut. Sämtliche generellen Daten und Informationen über das Produkt oder die Leistung, die in Anzeigen, Informationsblättern, Präsentationen, im Internet, etc. auftauchen und außerhalb der vertraglichen Regelung zwischen dem Kunden und TRAVILA liegen, sowie sich auf Masse, Farbe, Gebrauch, etc. beziehen und ebenfalls alle Grafiken und Abbildungen, sind generelle Daten über die Qualität, Ausführung und/oder anderen Merkmalen und nicht bindend. Die Beschreibung sowie die Fotos des Mietobjektes sind nach Angaben des Eigentümers erstellt worden. TRAVILA übernimmt keine Haftung für mögliche Abweichungen.

TRAVILA haftet dafür, dass das Angebot in praktischer Hinsicht der Wirklichkeit entspricht und die Suche sowie das Angebot oder die Vermarktung des Mietobjektes unter Einhaltung der für ein professionelles Unternehmen üblichen Sorgfaltspflicht ausgeführt wurde.

Bei objektiver Abweichung zwischen dem wirklichen Mietobjekt und dem zwischen den Parteien vereinbarten hat TRAVILA die Möglichkeit diese Unregelmässigkeiten zu beheben und entzieht hiermit dem Kunden das Recht auf eine Schadensersatzforderung oder Entschädigung jeglicher Art.

Wenn das Mietobjekt nicht den Erwartungen des Klienten entspricht, so wird TRAVILA, sofern die Möglichkeit besteht, dem Kunden ein anderes gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung stellen.

INSTANDHALTUNG

Der Kunde bestätigt, dass er Kenntnis darüber hat, dass das Mietobjekt Wartung und Pflege benötigt, sowie eine fortlaufende Funktionsprüfung stattzufinden hat. Die nach dem Aufenthalt auftretenden Fehler gehen zu Lasten des Kunden.

TRAVILA übernimmt keine Verantwortung gegenüber dem Eigentümer bei Schäden und Nutzungsbeeinträchtigungen, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden entstanden sind. Dies ist ebenfalls der Fall bei Nicht-Beachtung der Regeln oder den von TRAVILA oder dessen Angestellten ausgesprochenen Empfehlungen an den Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich das Inventar ordnungsgemäß zu pflegen, sowie generell, die Ausstattung der Immobilie und diese sauber, aufgeräumt und anständig bei Beendigung des Mietverhältnisses zu hinterlassen. Es ist ausdrücklich untersagt Essensreste im Mietobjekt zu hinterlassen.

UNTERZEICHNUNG VERTRÄGE

Sämtliche Schlüsselübergaben und Vertragsunterzeichnungen geschehen im Büro von TRAVILA in Santanyí, Cami des cap de Sa Pared 14, ohne dass der Kunde das Recht hat weder eine Fahrtkostenentschädigung für den Weg zum gebuchten Mietobjekt zu fordern, noch irgendeinen Betrag für Transfers oder Fahrtwege zum Ziel.

Es wird die Unterzeichnung von Verträgen per Fax oder E-Mail genehmigt.

HAFTUNG

TRAVILA führt seine Dienstleistung mit der höchsten Sorgfaltspflicht gemäß dem gültigen Verhaltenskodex und/oder jeglicher anderer Berufsrechtlichen Regel durch, sowie im Rahmen der vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen, der staatlichen, autonomen und lokalen Gesetzgebung, welche jeweilig Anwendung findet.

TRAVILA ist nicht verantwortlich in dem Fall dass der Eigentümer des Mietobjektes nicht über die erforderlichen Lizenzen / Genehmigungen und Ermächtigungen verfügt.

Die in den vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen festgelegten Verpflichtungen seitens TRAVILA, gelten ebenfalls für dessen Angestellte. Aus diesem Grunde haftet TRAVILA gegenüber dem Kunden falls diese Verpflichtungen von dessen Angestellten nicht eingehalten werden.

Im gleichen Sinne, ist TRAVILA für die Art der Vermietung zwischen Kunden / Eigentümer (Ferienvermietung oder touristische Vermietung) nicht verantwortlich.

Im Falle von touristischen Vermietungen, haftet TRAVILA nicht bei Verstößen der geltenden Rechtsvorschriften seitens des Eigentümers. Ein Beispiel hierfür ist das Fehlen der vorgeschrieben Versicherung. Die Verantwortung übernimmt einzig und allein der Eigentümer. Bei dadurch erlittenen Schaden ist der Kunde nicht berechtigt Forderungen an TRAVILA zu stellen.

TRAVILA handelt bei Vertragsunterzeichnungen im Auftrag des Eigentümers oder Vermieters. TRAVILA ist einzig und allein Vermittler und handelt gemäß seines kaufmännischen Wissens und Verständnis. Aus diesem Grunde wird der Vertrag im Namen des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters der Immobilie ausgestellt.

Schadensersatzleistungen können nur vom genannten Eigentümer, Vermieter oder Verwalter gefordert werden.

TRAVILA haftet nicht für Telefon-, Internet-, Strom- und Wasserausfälle, sowie bei Diebstahl und Entwendung jeglicher Art von Wertgegenständen. Dieses bezieht sich ebenfalls auf jegliche Art von Ruhestörung (Straßenlärm, Baulärm, etc.). Es existiert eine direkte Verbindung zwischen dem Eigentümer und dem Kunden.

So ist TRAVILA nicht verantwortlich im Fall von Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt wurden. Diese Fremdleistungen sind bei Reservierung als Zusatzleistungen aufgeführt, unter Angabe der Daten des Anbieters. Es existiert eine direkte Verbindung zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

VERTRAGSKÜNDIGUNG

Der Kunde hat das Recht vor Ablauf der Vertragslaufzeit diesen zu kündigen. In diesem Fall hat TRAVILA das Recht die bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Beträge zuzüglich von 3 % als Schadensentschädigung aufgrund des Vertragsbruchs zu erhalten. In dem Fall, dass der Kunde die gesamte Summe, d.h. 100 % des vereinbarten Preises gezahlt hat, so wird eine Abrechnung unter den vorgesehenen Bedingungen erstellt.

ERFÜLLUNGSORT

Der Erfüllungsort ist Santanyí, es sei denn beide Parteien vereinbaren einen anderen Ort oder Sitz.

GESCHÄFTSBEZIEHUNG

Die geschäftlichen Beziehungen, welche in den vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen geregelt werden, beziehen sich ausschließlich auf den kaufmännischen Bereich.

ÄNDERUNG

Die vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen können jederzeit und ohne vorheriger Mitteilung durch TRAVILA geändert werden. Hierzu muss eine entsprechende Ver-
öffentlichung auf der Internetseite sowie eine Mitteilung auf elektronischem Wege an die im Vorfeld bekanntgegebene Adresse erfolgen. Falls innerhalb eines Zeitraums von SIEBEN (7) Tagen kein Einwand seitens des Kunden erfolgt, so wird verstanden, dass dieser sich mit der Änderung einverstanden erklärt.

MITTEILUNGEN

In Bezug auf die Mitteilungen und Benachrichtigungen, die TRAVILA in Einvernehmen und zur Abwicklung der geschäftlichen Beziehung, an den Kunden verschickt, so werden diese als versendet betrachtet sofern sie an die vorab mitgeteilte E-Mail Adresse und/oder Postadresse geschickt wurden. Der Kunde kann zu jeder Zeit seine
E-Mail Adresse ändern.

RESERVIERUNGEN

In dem Fall, dass dem Kunden bei Reservierung eine Ausschreibung des Angebots von TRAVILA vorliegt, so ist diese die Grundlage für die Vereinbarung. Die Reservierung kann mündlich, per Post, Fax oder auf elektronischem Wege erfolgen.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Dritten, sowie sich selbst gegenüber zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, die Bestandteil der Reservierung sind, sofern er diese ausdrücklich und gesondert übernommen hat.

Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird TRAVILA dem Kunden eine Reservierungsbestätigung schriftlich zukommen lassen. Diese Bestätigung ist bindend. Bei Buchung per E-Mail, wird TRAVILA den Erhalt ebenfalls per E-Mail bestätigen.

Weicht die Reservierung inhaltlich von der Anmeldung ab, so gilt diese als ein neues Angebot, an das TRAVILA für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme ausdrücklich und konkret (zum Beispiel anhand einer Zahlung, Bezug der Immobilie oder ähnliches).

BEDINGUNGEN VERMIETUNG

Der Vertrag gilt für die im Vorfeld vereinbarte Laufzeit sowie der angegebenen Personenzahl. So darf das Mietobjekt nur mit der vertraglich genannten Personenzahl belegt werden. Die Personenzahl bezieht sich auf die Gesamtpersonen, in der Erwachsene und Kinder inbegriffen sind. Im Falle einer Überbelegung müssen die überzähligen Personen das Mietobjekt unverzüglich verlassen.

VERPFLICHTUNGEN TRAVILA

  • Besitz der Genehmigungen, Lizenzen oder administrativen Ermächtigungen, sowie des jeweils gesetzlich vorgeschriebenen beruflichen Titels, der zur Ausübung der Geschäftstätigkeit ermächtigt.
  • Nutzung der Unterlagen mit entsprechender Sorgfalt; sowie diese korrekt zu verwahren und sie zu keinem anderen Zweck, als zur Übergabe des Mietobjektes oder Ausführung der Dienstleistung zu verwenden.
  • Den Zugriff auf jegliche Information, welche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung steht, auf das berechtigte Personal beschränken, welches über diese Information verfügen muss, um die Übergabe / Leistung zu vollziehen.
  • Sein Personal und Mitarbeiter über sämtliche und im Einzelnen vereinbarten Bedingungen und Bestimmungen zu informieren, sowie alle notwendigen Hinweise an diese zu geben und mit ihnen Dokumente zu unterzeichnen, die notwendig sind, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu gewährleisten.
  • Als Steuerpflichtiger und in Einvernehmen mit dem Gesetz zur Vorbeugung und Verhinderung von Geldwäsche, besteht die Verpflichtung zur Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen, gemäß der gültigen Gesetzesregelung, sowie die Benachrichtigung bei jeglicher Art von Indiz oder Verdacht auf Geldwäscheaktivitäten seitens des Interessenten an der Vermietung oder an der Leistung.
  • Wenn es sich um eine natürliche Person handelt, so bezieht sich diese Definition ebenfalls auf den Ehepartner oder die Person, die sich in einer ähnlichen Situation befindet, sowie Nachfahren Vorfahren ersten Grades.
  • Bei einer juristischen Person, werden diejenigen natürlichen oder juristischen Personen mit eingeschlossen, die einen bedeutenden Anteil an diesem Kunden haben (höher als 25% der Kapitalstruktur), an der vom Kunden gegründeten Firmengruppe sowie alle existierenden oder zu gründenden Gesellschaften, in welcher der Kunde direkt oder indirekt einen bedeutenden Anteil am Kapital hat (höher als 25% des Anteils an der Kapitalstruktur) und dessen Abwicklung gleichermaßen kontrolliert und mitgetragen wird.

 

DEFINITION DES KUNDEN

  • Wenn es sich um eine natürliche Person handelt, so bezieht sich diese Definition ebenfalls auf den Ehepartner oder die Person, die sich in einer ähnlichen Situation befindet, sowie Nachfahren Vorfahren ersten Grades.
  • Bei einer juristischen Person, werden diejenigen natürlichen oder juristischen Personen mit eingeschlossen, die einen bedeutenden Anteil an diesem Kunden haben (höher als 25% der Kapitalstruktur), an der vom Kunden gegründeten Firmengruppe sowie alle existierenden oder zu gründenden Gesellschaften, in welcher der Kunde direkt oder indirekt einen bedeutenden Anteil am Kapital hat (höher als 25% des Anteils an der Kapitalstruktur) und dessen Abwicklung gleichermaßen kontrolliert und mitgetragen wird.

DATENSCHUTZ

Die im Rahmen der Reservierung vom Kunden an TRAVILA zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden unter Anerkennung der im Datenschutz verankerten Vorschriften, verarbeitet und genutzt. Hierbei ist insbesondere das Verbot der Weiterleitung von persönlichen Daten ohne entsprechende Genehmigung des Inhabers der persönlichen Daten zu beachten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich TRAVILA zum:

  • Besitz und ordnungsgemäßen Verwahrung einer ausdrücklichen und eindeutigen Genehmigung des Kunden zur Weiterleitung der persönlichen Daten und bei Weiter- gabe, Information an die Interessenten hinsichtlich des Zeitpunktes, der Herkunft, des Namens und der Adresse des Empfängers, zu welchem Zweck die Daten genutzt werden, die Geschäftstätigkeit von TRAVILA, die Möglichkeit die erteilte Genehmigung zurückzuziehen, sowie jegliche andere verpflichtende Information, gemäß der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen und gesetzlichen Datenschutzregelung.
  • Den Kunden schadlos zu halten im Falle von Nicht-Einhaltung irgendeiner der festgesetzten Bedingungen und Bestimmungen, sowie speziell in Bezug auf Forderungen von natürlichen Personen bei der spanischen Datenschutzbehörde, hinsichtlich der Verletzung der Verordnung über den Schutz von persönlichen Daten.
  • Die Daten der Kunden zu löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden oder ihren Zweck erfüllt haben.

Die vorliegenden Verpflichtungen sind ebenfalls für die Angestellten und Mitarbeiter von TRAVILA bindend, weswegen sie gegenseitig im Falle von Nicht-Einhaltung dieser haften.

Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, welcher Bestandteil der vorliegenden Bedingungen und Bestimmungen sind, haben eine unbegrenzte Dauer und behalten ihre Gültigkeit selbst nach Beendigung des Vertrages und der Auflösung der Geschäftsbeziehung zwischen TRAVILA und dem Kunden.

VERTRAGSAUFLÖSUNG

Der Vertrag kann jederzeit aus den nachfolgenden Gründen aufgelöst werden:

  • Jederzeit, unter Einhaltung einer Frist von 15 Tagen vorab, kann dem Vertragspartner der Wunsch der Vertragsauflösung mitgeteilt werden. Diese Vertragsauflösung gibt nicht das Recht einer Forderung auf Schadensersatz und beinhaltet ebenfalls die sofortige Rückgabe sämtlicher Unterlagen und Dokumente.
  • In dem Fall, dass TRAVILA nicht mit der angemessenen Sorgfalt vorgeht, oder aber gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben, sowie die Anweisungen, Regeln oder vorgeschriebenen Abläufe nicht einhält.
  • Bei Zahlungsverzug einer der Vertragspartner hinsichtlich von Abrechnungen, Auflösungen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, etc.
  • Bei Verletzung der generellen Vorschriften

Die Auflösung der Geschäftsbeziehung entbindet keine der Seiten von den vertraglich eingegangenen Verpflichtungen und beeinträchtigt keines der Rechte oder Anspruch zu Ihren Gunsten, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages entstanden sind.

ZAHLUNGEN

Nach Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zu einer Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Mietpreises. Dieser Betrag muss innerhalb von FÜNF (5) Tagen spesenfrei an TRAVILA gezahlt werden und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Höhe dieser Anzahlung sowie die Restzahlung richten sich nach dem jeweiligen Mietobjekt. TRAVILA handelt als Inkasso-bevollmächtigter des Eigentümers / Vermieters.

Bei Zahlung per Kreditkarte wird eine Gebühr in Höhe von 1% berechnet. Die Restzahlung ist 8 Wochen vor Belegung des Mietobjektes fällig.

Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen, die so kurzfristig erfolgen, dass der gesamte Mietpreis fällig wird), ist der gesamte Mietpreis bei Reservierung und entsprechender Übermittlung des Zahlungserhaltes durch TRAVILA fällig.

Sofern der Kunde die Zahlungen nicht zu den jeweiligen Fälligkeitsdaten leistet, ist TRAVILA berechtigt, im Namen und stellvertretend für den Eigentümer / Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt TRAVILA die geregelten Stornierungskosten.

MIETE

Die Erhöhung des Mietpreises ist nur zulässig, sofern zwischen der Reservierung und dem Mietzeitraum mehr als VIER (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem zwanzigsten (20.) Tag vor Anmietungsdatum sind nicht zulässig.

Im Falle einer nachträglichen Mietpreisänderung ist TRAVILA verpflichtet den Kunden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5%, ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder aber die Unterbringung in einem gleichwertigen Mietobjekt zu fordern, in dem Fall, dass TRAVILA in der Lage ist ein solches Objekt anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Preisänderung durch TRAVILA, geltend zu machen.

ÄNDERUNGEN

Im Einzelfall kann es notwendig werden, einzelne vertraglich vereinbarte Leistungen, nach Vertragsabschluss zu ändern. Diese Änderungen und Abweichungen sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich den Mietaufenthalt beeinträchtigen.

TRAVILA ist verpflichtet den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Unterbringung in einem gleichwertigen Objekt zu verlangen, wenn TRAVILA in der Lage ist, ein solches Objekt ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Preisänderung durch TRAVILA, geltend zu machen.

Nach Unterzeichnung des Vertrages kann der Kunde keine nachträglichen Änderungen in Bezug auf die Unterbringung vornehmen. Änderungen sind nur gestattet, sofern TRAVILA in der Lage ist ein gleichwertiges Objekt anzubieten.

Bei Änderungen bis zu 22 Tagen vor Beginn der Anmietung, berechnet TRAVILA eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von DREISSIG EUROS (30,00.-€) pro Reservierung.

Ab dem 21. Tag vor Mietbeginn können Änderungswünsche nur nach Rücktritt vom Vertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. TRAVILA hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch, der weiter unten aufgeführt wird.

ZUSATZLEISTUNGEN

TRAVILA kann dem Kunden Zusatzleistungen vermitteln, die nicht Hauptleistung der Reservierung sind (zum Beispiel: Mietwagen). Diese Leistungen werden nicht von TRAVILA erbracht, sondern von einem Dritten. Bei Reservierung erhält der Kunde den Namen und die Kontaktadresse des Anbieters der Zusatzleistung. Diese sind nicht Bestandteil des unterzeichneten Vertrages zwischen TRAVILA und dem Kunden. Es existiert eine direkte Verbindung zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

RÜCKTRITT

Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn und nach schriftlicher Benachrichtigung und Angabe der Gründe vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TRAVILA.

TRAVILA verliert bei einem Rücktritt oder bei Nichteinzug in das Mietobjekt aus eigenen Gründen oder höherer Gewalt, den Anspruch auf den Mietpreis, ist aber berechtigt eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungen und Tätigkeiten, in Proportion zu dem Mietpreis, zu erhalten.

TRAVILA hat das Recht auf eine gestaffelte Entschädigung, unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietzeitraum. Der Prozentsatz gilt für den gesamten Mietpreis.

Beabsichtigt der Kunde aufgrund einer festgestellten Unregelmäßigkeit oder einem anderen schwerwiegenden Grund, der die Anmietung unmöglich macht, zurückzutreten und TRAVILA erkennt diesen an, so hat das Unternehmen einen festgesetzten Zeitraum, um die Situation zu klären und zu beheben.

ZAHLUNGSFRISTEN

Bei Reservierung verpflichtet sich der Kunde 20% des gesamten Mietpreises zu zahlen. Der Restbetrag muss in einem Zeitraum von mindestens 2 Monaten vor Anreise per Banküberweisung oder Kreditkarte gezahlt werden.

Die Hinterlegung der Kaution erfolgt seitens des Kunden am gleichen Tag der Anreise, in bar oder per Kreditkarte, und wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise rückerstattet.

KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN

In dem Fall, dass der Kunde die Reservierung kündigt, wird folgendermassen vorgegangen:

1) Falls die Kündigung mindestens 2 Monate vor Anreise erfolgt, muss der Kunde 50% des gesamten Mietpreises bezahlen.

2) Bei einer Kündigung mit einer Frist von weniger als 2 Monaten vor Anreise, muss der Kunde den gesamten (100%) Mietpreis bezahlen.

RÜCKTRITTGEBÜHREN

Die Rücktrittgebühren sind wie folgt:

  • Bis zum 60. Tag vor Beginn des Mietverhältnisses: 50 % des Gesamtpreises.
  • Ab dem 59. Tag vor Beginn des Mietverhältnisses: 100 % des Gesamtpreises

Der Kunde hat das Recht gegenüber TRAVILA nachzuweisen, dass der entstandene Schaden nicht vorhanden oder geringer ist, als die geforderte Pauschale.

TRAVILA behält sich vor, anstelle der vorab genannten Pauschalen, eine höhere und individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er konkret belegt und beziffert, dass ihm durch den Rücktritt höhere Kosten entstanden sind.

REISERÜCKTRITTVERSICHERUNG

TRAVILA empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

DRITTE

Die Leistungen und Rechte, entstanden durch die Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Kunden und TRAVILA sind persönlich und nicht übertragbar, und können nur von Kunden in Anspruch genommen werden. Die Abtretung von Ansprüchen an einen Dritten kann nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung erfolgen. Bis zum Beginn des Mietverhältnisses kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt DREIS- SIG EURO (30,00 €) pro Reservierung. TRAVILA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Mieterfordernissen nicht genügt oder der Anmietung seinerseits gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften beide TRAVILA gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Falls der Kunde eine von TRAVILA vertragsgemäß angebotene Leistung in Anspruch genommen hat, oder im Fall eines vorzeitigen Auszuges aus dem Mietobjekt aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.

REKLAMATIONEN

Der Kunde hat TRAVILA unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Mietunterlagen nicht in der vereinbarten Zeit erhalten hat.

Bei Ankunft im Mietobjekt verpflichtet sich der Kunde das Inventar zu prüfen und bei Unregelmäßigkeiten innerhalb von 24 Stunden diese zu melden. In diesem Fall kann der Eigentümer / Vermieter oder Verwalter Abhilfe schaffen. Nachträglich gemeldete Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt. Insekten (wie zum Beispiel Ameisen, Mücken, etc.) stellen keine Mängel dar und sind daher auch kein Grund für Reklamationen.

Sämtliche Schäden und / oder Mängel, welche am und im Mietobjekt festgestellt werden, müssen innerhalb eines maximalen Zeitraums von 24 Stunden an TRAVILA gemeldet werden.

ANREISE UND ABREISE

Die Mietobjekte können am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag um 10.00 Uhr zu verlassen, es sei denn es ist anders schriftlich vereinbart.

ANWENDBARES GESETZ

Bei Unterzeichnung findet einzig und allein das in diesem Moment gültige spanische Recht Anwendung.

GERICHTSSTAND

Die Parteien unterwerfen sich hiermit der Rechtsprechung der Gerichte in Palma de Mallorca.